Gewässer-
unterhaltung

Pflege und Erhaltung unserer Kulturlandschaft

Niederschlagswasser versickert und fließt wieder unseren Gewässern zu. Der Abfluß in den Bächen, Seen und Flüssen ist ein wesentlicher Teil des natürlichen Wasserkreislaufs. Damit das Wasser möglichst schadlos seinen Weg durch unsere Kulturlandschaft findet und die Gewässer ihre natürlichen Funktionen behalten oder wiedererlangen, müssen Gewässerbetten und Ufer gepflegt und erhalten werden. Diese Arbeiten werden seit Jahrhunderten durch Gewässerunterhaltungsverbände wahrgenommen.

Aktuelles

Böschungsmahd und Sohlkrautung Frühjahr 2024

In der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 12. Juli 2024 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.